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OLG Naumburg, 19.06.2013 - 3 WF 139/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Möglichkeit zur Herabsetzung des Streitwerts im Verfahren vor den Familiengerichten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FamGKG § 50 Abs. 1; FamGKG § 50 Abs. 3
Verfahrenswert im Verfahren vor den Familiengerichten
Kurzfassungen/Presse
- beck-blog (Kurzinformation)
Keine automatische Herabsetzung des Verfahrenswertes, wenn wegen der Geringfügigkeit der Anrechte vom Ausgleich abgesehen wird
Verfahrensgang
- AG Dessau-Roßlau, 12.04.2013 - 3 F 768/12
- OLG Naumburg, 13.06.2013 - 3 WF 139/13
- OLG Naumburg, 19.06.2013 - 3 WF 139/13
Papierfundstellen
- FamRZ 2014, 1809
- BeckRS 2013, 14418
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG München, 25.04.2012 - 30 WF 562/12
Versorgungsausgleichssache: Bestimmung und Herabsetzung des Verfahrenswertes
Auszug aus OLG Naumburg, 19.06.2013 - 3 WF 139/13
Denn nach dem Willen des Gesetzgebers sollte, abweichend von der alten Regelung des § 49 GKG , 99 KostO a.F., dem mit der Neuregelung des Versorgungsausgleichs durch das VersAusglG einhergehenden erhöhten Arbeitsaufwand Rechnung getragen werden, zumal danach die Einzelrechte regelmäßig umfassend und sorgfältig zu prüfen sind, und zwar sowohl durch das Gericht als auch die Verfahrensbevollmächtigten (OLG München, FamRZ 2012, 1973 mit Hinweis auf BT-Drucks. 16/10144, Seite 110).
- OLG Brandenburg, 11.07.2017 - 10 WF 13/16
Versorgungsausgleichsverfahren: Bemessung des Verfahrenswerts bei Verzicht der …
Eine Herabsetzung insoweit nach der Vorschrift des § 50 Abs. 3 FamGKG, die als Ausnahmevorschrift restriktiv zu handhaben ist, scheidet grundsätzlich aus (OLG Naumburg, FamRZ 2014, 1809; OLG München, FamRZ 2012, 1973; OLG Stuttgart, FamRZ 2011, 994), zumal es, bevor nach § 18 VersAusglG von dem Ausgleich eines Anrechts abgesehen werden kann, einer eingehenden Billigkeitsabwägung unter Berücksichtigung des Halbteilungsgrundsatzes bedarf (vgl. nur BGH, FamRZ 2012, 192). - OLG Frankfurt, 08.03.2022 - 6 WF 37/22
Verfahrenswert für Folgesache Versorgungsausgleich im Scheidungsverbund
Nach dem Willen des Gesetzgebers sollte überdies dem mit der Neuregelung des Versorgungsausgleichs durch das Versorgungsausgleichsgesetz einhergehenden erhöhten Arbeitsaufwand Rechnung getragen werden, der eine umfassende und sorgfältige Prüfung der Einzelanrechte durch die Verfahrensbevollmächtigten und das Gericht verlangt (OLG Naumburg FamRZ 2014, BeckRS 2013, 14418; OLG München FamRZ 2012, 1973).